Teilnahmebedingungen Facebook Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen

Berechtigt zur Teilnahme sind ausschließlich Nutzer mit einem Mindestalter von 16 Jahren und einer gültigen Postanschrift in Österreich sowie einem dauerhaften Wohnsitz in Österreich.

URW Volleyballteam Waldviertel zeichnet sich als Veranstalter verantwortlich für diese Kampagne/Aktion und wird im Folgenden als „der Betreiber“ bezeichnet.

Die Teilnahme an der Aktion ist weder an Kosten noch an den Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen gebunden.

Die Aktion startet am 05.06.2019 um 21.00 Uhr und endet am 07.06.2018 um 18.00 Uhr.

Teilnehmer an der Aktion müssen über einen Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse verfügen. Es ist untersagt, mehrere Email-Adressen oder mehrere Facebook-Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Für die Teilnahme am Gewinnspiel zählt jeweils das erste Kommentar eines Users.

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Facebook, sondern der Betreiber. Die bereitgestellten Daten werden lediglich für die Kontaktierung des Gewinners und die Verwaltung des Gewinns verwendet. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind daher ausschließlich an den Betreiber zu richten. Darüber hinaus darf der Betreiber den Teilnehmer per E-Mail kontaktieren.

Im Fall eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen kann der Betreiber bestimmte Teilnehmer von der Aktion ausschließen. In einem solchen Fall können Gewinne auch nachträglich entzogen und zurückgefordert werden.

Für die Korrektheit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Im Fall einer unkorrekten Zuordnung der Sachpreise aufgrund fehlerhafter Datenangaben entfällt der Gewinnanspruch.

Der Betreiber ermittelt und benachrichtigt den Gewinner innerhalb von einem Tag nach Ende der Aktion.

Der Gewinn ist weder austausch- noch übertragbar. Die Barauszahlung ist ebenso ausgeschlossen wie der Rechtsweg.

Sollte der Betreiber aus nicht vertretbaren Gründen den Gewinn nicht zur Verfügung stellen können, so behält sich der Betreiber vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.

Der Gewinn wird nur im Festzelt in Arbesbach ausgegeben, nur einmal an einem beliebig ausgewählten Tag während des Sportlerfestes 2019.

Gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Händler und Partner des Betreibers sowie alle an der Entstehung und Durchführung der Aktion beteiligten Personen sind von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen.

Technische oder sonstige Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs stehen, unterliegen nicht der der Haftung durch den Betreiber.

Durch die Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

Diese Teilnahmebedingungen, einschließlich der Gewinnspielmechaniken stellen die abschließenden Regelungen für die Aktion dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.